Mittlere Ebrach

 

Die Mittlere Ebrach (auch Mittelebrach genannt) ist ein etwa 25 km langer, rechter und südwestlicher Zufluss der Rauhen Ebrach im bayerischen Oberfranken.

Der SAV Ebrachgrund hat die Mittlere Ebrach von Mündung Steinach bis Brücke Kappel gepachtet und vergibt Jahresfischereischeine und Tagesfischereischein (Angelkarten) für die marktierte Gewässerabschnitte vorangig an Vereinsmitglieder.

Tageskarten werden vorangig an Gäste vergeben, die einen Paten (Vereinsmitglied) zum Tage des Angeln mit dabei haben. Die Wiesen dürfen nicht befahren werden. Auto´s bitte am Wegesrand bzw. Straße parken.

(Gewässerkarte wird noch erstellt, wir bitten um Geduld.)

Allgemeines:

Die Mittlere Ebrach entspringt auf einer Höhe von etwa 440 m ü. NHN südwestlich von Ebrach-Kleingressingen am Nordhang des Kreuzbergs, nur ca. 1 km Luftlinie von der Quelle der Reichen Ebrach entfernt, deren Lauf auf der Südseite des gleichen Berges beginnt.

Sie fließt überwiegend in östlicher Richtung in den Landkreis Bamberg und darin immer parallel zur Bundesstraße 22 (auch Straße der Residenzen genannt) über Ebrach und Burgwindheim nach Burgebrach-Grasmannsdorf, wo sie auf einer Höhe von 261 m ü. NHN von rechts in die Rauhe Ebrach einmündet.

Ihr etwa 25,3 km langer Lauf endet ungefähr 179 Höhenmeter unterhalb ihrer Quelle, er hat somit ein mittleres Sohlgefälle von 7,1 ‰.

Das Gewässer gilt als fischreich. Es kommen sämtliche wichtige mitteleuropäische Fischarten wie Aal, Bachforelle, Barsch, Hecht, Karpfen, Regenbogenforelle, Rotauge, Schleie und Zander vor.

Bestimmungen:

Inhaber der Tages/Jahreskarte für dieses Gewässer dürfen mit 2 Ruten angeln.

Milltere Ebrach

vom 01.01. bis 31.12. pro Jahr fischen.

Fangbegrenzung: 3 Edelfische pro Tag (Forelle, Karpfen, Schleie, Hecht, Zander) – 2 Fangtage pro Woche

    • Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die vereinsinternen Regelungen (siehe unten). Gefangene Fische sind unverzüglich in der Fangliste einzutragen.
    • Den Kontrollpersonen des Verein sind Folge zu leisten.
    • Die Interessen der Öffentlichkeit dürfen nicht beeinträchtigt werden
    • Fanglisten müssen bei der Jahreshauptversammlung spätesten beim Einlösen der neuen Jahreskarte abgegeben werden. Alle Inhaber von Fischereierlaubnisschein sind zum Führen von Fanglisten verpflichtet.
    • Das Angeln im Schongebiet ist verboten.
    • Für Weissfische besteht keine Fangbegrenzung, kein Schonmaß und keine Schonzeit.
    • Beim gezielten Angeln auf Forellen mit Wurm sind 1er Haken – Pflicht
    • Jugendangler mit Jugendkarte dürfen nur mit einer Handangel angeln.
    • Bitte vor dem Angeln kurzfristig immer auf die Webseite schauen bzgl. kurzfristiger möglicher Gewässersperren wegen Besatzmassnahmen, Versammlungen, Arbeitseinsätze und sonstige Aktivtäten.
    • Das Einfahren in eine Wiese ist das ganze Jahr verboten, Autos bitte am Straßen bzw. Wegerand abstellen !!!
    • Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann die Angelkarte sofort eingezogen werden.

Schonzeit und Schonmaß

Achtung das Gewässer kann im Mai/Juni wegen Besatz kurzfristig gesperrt werden, bitte erkundigen Sie sich beim Vorstand.

    • Bachforelle                 01.10. – 28.02.                    26cm
    • Regenbogenforelle 15.12. – 15.04.                    26cm
    • Schleie                       —–                                               26cm
    • Karpfen                     —–                                                35cm
    • Zander                       01.01. – 30.04.                       50cm
    • Hecht                         15.02. – 30.04.                       50cm
    • Wels                           —–                                                 70cm
    • Aal                              —–                                                  50cm

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